2.2. Danzig-polnische Pariser Vertrag
In einer Vielzahl von Vertragen sollten die Beziehungen zwischen Danzig und Polen geregelt werden. Einer davon- der wichtigste - war der Danzig-polnische Pariser Vertrag vom 9.11.1920. Dieser sicherte der Republik Polen die in Artikel 104 des Versailler Vertrages festgeschriebenen Rechte auf dem Gebiet der Freien Stadt Danzig und führte die Bestimmungen weiter aus.
Der Vertrag legte den Einfluss und die Mitbestimmungsrechte Polens in Politik, Wirtschaft und Sozialleben auf dem Gebiet des Freistaates fest.
Ein Großteil des Vertrages beschäftigt sich mit den politischen Rechten Polens in der Freien Stadt. So ging die außenpolitische Kompetenz Danzigs an die polnische Regierung10. Polen vertrat die Interessen der Danziger bei internationalen Vertragsverhandlungen und garantierte die Konsultierung der Danziger Regierung bei allen Maßnahmen11, die den Freistaat betrafen, auch wenn der polnische Staat Nachteile bei den Verhandlungen hätte in Kauf nehmen müssen. An internationalen Konferenzen nahm Danzig jedoch als selbständiger Staat teil, und trat internationalen Abkommen als vertragsschließender Teil bei. Außerdem verpflichtete sich Polen, den Schutz der Danziger Staatsangehörigen im Ausland zu sichern12.
Wie bereits im Versailler Vertrag zugesagt, sollte Danzig indie polnische Zollgrenze aufgenommen werden und ein gemeinsames Zollgebiet bilden. Dies sollte Polen zusätzliche Steuereinnahmen sichern. Außerdem wurde Polen eine Freizone im Hafen, sowie die uneingeschränkte Nutzung aller Wasserwege und Straßen auf dem Gebiet des Freistaates garantiert. Dies war die ursprüngliche Begründung für die Abtretung Danzigs vom Deutschen Reich: Die Zusicherung des Meereszugangs für Polen.
Das den Polen im Versailler Vertrag zugewiesene Küstengebiet bedeuete nicht, dass der Staat freien Zugang zum Meer hat. Dieser Zustand wurde erst dann wirtschaftlich nutzbar, sobald der Staat die Möglichkeit hatte diese Gebiete zur Ein- und Ausfuhr von Gütern zu nutzen. Die den Polen zugestandenen Gebiete am Meer besaßen jedoch keinen Hafen. Dies war der Grund dafür, dass die Alliierten den Polen Anrechte auf den Hafen in Danzig zugestanden. Das Anrecht auf die Nutzung des Hafens sollte Polen wirtschaftlich stärken und dadurch die politische Lage langfristig stabilisieren.13
Das den Polen zugesagte Recht, dem freien Zugang und der uneingeschränkten Nutzungserlaubnis des Hafens wurde ein „Ausschuss für den Hafen und die Wasserwege von Danzig“14 gebildet, der sich zur Hälfte aus Danzigern und zur Hälfte aus Polen zusammensetzte. Er hatte die folgende Aufgabe:
Polen die freie Benutzung und der Gebrauch des Hafens… ohne jede Einschränkung und in dem für die Sicherstellung des Ein- und Ausfuhrverkehrs nach und von Polen notwendigen Maße zu gewährleisten.15
Er sollte den Danziger Freihafen überwachen und verwalten. Außer dem Hafen und den Wasserwegen unterstand dem Ausschuss auch das Eisenbahnnetz. Auch der freie Auswanderer- und Rückwandererverkehr von oder nach Polen16 sollte vom Ausschuss überwacht werden, sowie die Ausbesserungsarbeiten und Renovierungen17.
Wie bereits in der Einleitung beschrieben, wurde Polen das Recht gegeben einen eigenen Post-, Telegraphen- und Telefondienst einzurichten. Dieser Artikel sollte gewährleisten, dass Polen ungehindert Kontakt zum Hafen aufnehmen und einen reibungslosen Warenverkehr sichern konnte. Auch die Polnische Post wurde auf Grund dieses Artikels legitimiert.
Neben den politischen und wirtschaftlichen Bestimmungen, spielten die soziokulturellen Auflagen eine wichtige Rolle. Polnischen Staatangehörigen und Personen polnischer Herkunft wurden im Pariser Vertrag Gleichheitsrechte zugesprochen; sie sollten keine nachteilige Behandlung auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit erfahren. Das bedeutet, dass der polnischen Minderheit neben stadtrechtlichen Gesetzen auch das Anrecht auf eigene Schulen und Vereinsbildung gewährt wurde.
Diese im Versailler Vertrag festgeschriebenen Sonderrechte wurden, nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Danzigern und Polen, im Pariser Vertrag für verbindlich erklärt.
Danzig | 27.01.2011 |
|